Das Drei-Säulen-Modell

Die Grundlage des deutschen Rentensystems

Die deutsche Rentenversorgung basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, welches sich nach dem Träger der Rente gliedert: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rente, als erste und tragende Säule, ist eine Pflichtversicherung, die der Absicherung des Lebensunterhalts dient. Der Finanzierung liegt ein sogenannter Generationenvertrag zugrunde, welcher besagt, dass die aktiven Arbeitnehmer durch Zahlung ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die laufenden Leistungen der heutigen Rentner in einem Umlageverfahren finanzieren.

Die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung, beruht auf dem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder auf kollektivrechtlichen Regelungen wie etwa Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Diese können in Form einer Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse durchgeführt werden. Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung ein; häufig gewährt der Arbeitgeber allerdings eine Grundversorgung, die durch den Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlungen aufgestockt werden kann. Der Staat fördert insbesondere die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung durch Steuerentlastungen und Einsparungen von Beiträgen zur Sozialversicherung.

Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule. Hierunter versteht man alle Formen von individueller, privater Vorsorge durch ein selbstständiges Ansparen von Kapital, welches als solches oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden kann. Hierzu zählen zum Beispiel Fondssparpläne oder Lebens- und Rentenversicherungen.

Die staatlich geförderte Riester-Rente gehört, sofern der Vertrag über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, zur zweiten Säule. Andernfalls fällt sie in die Kategorie der privaten Altersvorsorge.

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1.1.2005 wird die Systematisierung nach dem „Drei-Säulen-Modell“ auch als „Drei-Schichten-Modell“ dargestellt. Hier gliedert sich das Rentensystem in die Basisversorgung, kapitalgedeckte Zusatzversorgung und Kapitalanlageprodukte.

Neben der Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Kapitalisierung, ist dieser Aufbau vor allem im Steuerrecht von Bedeutung. Denn die Basis- und Zusatzversorgung werden nachgelagert besteuert. Zur Basisversorgung zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte und die Rürup-Rente. In der zweiten Schicht unter dem Begriff Zusatzversorgung fasst das Gesetz die Riester-Rente sowie die betriebliche Altersversorgung. Kapitalanlageprodukte, die optional der Altersversorgung dienen können, ordnet das Gesetz der dritten Schicht zu.

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