Versorgungssysteme

Altersversorgung mit System

Kapitalbausteine, Rentenbausteine, Final Pay und Gesamtversorgung – wer sich mit dem Thema der Altersversorgung beschäftigt, stößt früher oder später auf einen dieser Begriffe. Doch was genau unterscheidet diese Systeme voneinander?

Kapitalbausteinmodell

Ein Kapitalbausteinmodell ist eine sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage. Hier wird jährlich ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag aus dem versorgungsfähigen Einkommen errechnet, welcher um Eigenbeiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung ergänzt werden kann. In diesem Modell wird der Beitrag allerdings durch Aufzinsung bis zu einem bestimmten Stichtag oder Alter in einen Kapitalbaustein umgerechnet. Das so entstandene Kapital steht bei Eintritt des Versorgungsfalles zur Auszahlung zur Verfügung. Alternativ kann das Modell auch eine Möglichkeit zur Verrentung (also einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung) oder eine Zahlung in Raten vorsehen.

Rentenbausteinmodell

Das Rentenbausteinmodell ist ebenfalls eine beitragsorientierte Leistungszusage. Auf Grundlage des versorgungsfähigen Bruttojahresentgelts berechnet sich ein Versorgungsaufwand, den der Arbeitgeber jährlich zur Verfügung stellt. Über Verrentungsfaktoren wird dieser Versorgungsaufwand in einen Rentenbaustein umgerechnet. Die Höhe der Versorgungsleistungen wird in der Regel jährlich in Form eines Kontoauszugs mitgeteilt. Zusätzlich können durch Entgeltumwandlung eigene Beiträge einfließen, die ebenfalls im Rahmen der Zusage in einen Rentenbaustein umgewandelt werden.

Endgehaltsbezogene Zusage

Bei Final-Pay-Systemen handelt es sich um endgehaltsbezogene Versorgungszusagen. In der Fachsprache werden diese auch unter dem Oberbegriff der Leistungszusage zusammengefasst. Die Berechnung einer Rente auf Basis einer Final-Pay-Zusage unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Modellen deutlich, da hier immer das zuletzt vor Renteneintritt maßgebliche versorgungsfähige Einkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Beispielsweise wird als Betriebsrente ein in der Versorgungsregelung definierter Prozentsatz, z.B. 0,6%, der zuletzt bezogenen Vergütung je Dienstjahr gewährt. Nach 30 Dienstjahren beläuft sich der Rentenanspruch somit auf 30 x 0,6% = 18% der letzten Vergütung. In der Ausprägung als sogenannte Gesamtversorgungszusage wird die gesetzliche Rente auf die ermittelte Versorgungsleistung, z.B. 75% der letzten Vergütung, angerechnet. Die betriebliche Rente füllt hier somit lediglich die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem vorher ermittelten Maximalanspruch auf.

Festbetragszusage

Die Festbetragszusage ist die einfachste und wohl eindeutigste Form der Leistungszusage, da hier die Versorgungszusage bereits einen konkreten Euro-Betrag (z.B. 500 € monatlich) festlegt oder auf eine konkrete Leistungsstaffel (z. B. 20 € je Dienstjahr) Bezug nimmt.

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