Unsere Leistungen für Sie
Entgeltumwandlung, Vorruhestandsleistungen, Darlehen oder Rentenanpassung – unser Serviceangebot für Rentner, Aktive und Mitarbeiter in Altersteilzeit.
Als aktueller Mitarbeiter eines unserer Kundenunternehmen sind wir Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihre betriebliche Altersversorgung und die Verwaltung von Darlehen. Ihre persönliche Leistungszusage ist abhängig von dem für Sie gültigen Modell und den von Ihnen in diesem Zusammenhang gewählten Optionen. Grundsätzlich bestehen unsere Modelle aus arbeitgeberfinanzierten und arbeitnehmerfinanzierten Anteilen.
Alle grundlegenden Informationen zu den gültigen Modellen in Ihrem Unternehmen und Ihren persönlichen Wahloptionen finden Sie in Ihrem jeweiligen Intranet.
Sie sind aus einem unserer Kundenunternehmen ausgeschieden und besitzen eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung?
Für alle Fragen rund um Ihre unverfallbare Anwartschaft stehen wir Ihnen sehr gern über einen unserer Kontaktwege zur Verfügung!
Hinweis für Mitarbeiter des E.ON-Konzerns:
Sie finden alle relevanten Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung bei MyHR. Für individuelle Fragen erreichen Sie uns über einen unserer Kontaktwege.
Hinweis für Mitarbeiter des Uniper-Konzerns:
Sie finden alle relevanten Informationen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung in HR.Online. Für individuelle Fragen erreichen Sie uns über einen unserer Kontaktwege.
Sorgenfrei im Ruhestand
Die betriebliche Altersversorgung trägt einen großen Teil dazu bei. Diese zuverlässig für Sie zu managen ist unsere Aufgabe:
Als Rentner erhalten Sie abhängig von Ihrer Zusage eine regelmäßige monatliche Versorgungsleistung oder einen Kapitalbetrag von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Je nach Ihrem gewählten Modell beinhaltet Ihre betriebliche Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenabsicherung oder ein Stromdeputat. Auch für die betriebliche Altersversorgung gilt eine regelmäßige Rentenanpassung.
Als Vorruheständler sind Sie vor Beginn Ihrer Altersrente aus dem Unternehmen ausgeschieden und erhalten eine monatliche Abfindungsleistung.
Als Mitarbeiter in Altersteilzeit haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Reduzierung der Arbeitszeit zum stufenweisen Übergang in den Ruhestand getroffen.
Kommt es zu einer Scheidung, müssen alle Ansprüche auf Altersversorgung zwischen den Ehepartner geteilt werden. Dieser Versorgungsausgleich wirft viele Fragen auf und muss sehr sorgfältig gehandhabt werden.
All Ihre Fragen und Anliegen rund um Ihre persönliche Versorgungsleistung beantworten wir Ihnen gern im persönlichen Kontakt.