Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Die Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG VVaG (VK BAG oder Kasse) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Sie hat ihren Sitz in Hannover. Im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist sie ein kleinerer Versicherungsverein.
Der Geschäftsbetrieb der Kasse untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Kasse ist zum 31.12.1997 geschlossen worden.
Die Kasse hat die Aufgabe, Alters- und Erwerbsminderungsrenten an die Betriebsangehörigen der ehemaligen Bayernwerk AG und an ehemalige Mitarbeiter der ehemaligen Bayernwerk AG, die im Rahmen von Betriebsübergängen gemäß § 613 a BGB auf andere Gesellschaften (nach den damaligen Satzungsbestimmungen) übergegangen sind und bei denen zum 31.12.1997 eine Mitgliedschaft bestand, sowie an deren versorgungsberechtigte Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten zu gewähren – Abrechnungsverband 1. Des Weiteren hat sie die Aufgabe, den ehemaligen Betriebsangehörigen der ehemaligen Überlandwerk Oberfranken AG Alters- und Erwerbsminderungsrenten und deren versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ebenfalls Hinterbliebenenrenten zu gewähren – Abrechnungsverband 2. Die Kasse umfasst somit versicherungstechnisch zwei Abrechnungsverbände. Die bis zum 30.09.2019 in getrennten Abteilungen des Sicherungsvermögens geführten Abrechnungsverbände wurden zum Stichtag 30.09.2019 und mit Genehmigung der BaFin vom 09.03.2020 zu einem gemeinsamen Sicherungsvermögen zusammengefasst.
Der Abrechnungsverband 2, für den die ehemalige Rentenzuschusskasse der ehemaligen EVO Energieversorgung Oberfranken AG für ehemalige Mitarbeiter der Überlandwerk
Oberfranken AG VVAG, Bayreuth, (RZK EVO) zuständig war, ist auf die VK BAG mit Bestandsübertragungsvertrag vom 10./19.08.2005 rückwirkend zum 1.10.2004 übertragen worden. Die Versorgungskasse Bayernwerk VVaG wurde im Geschäftsjahr 2006/2007 durch Beschluss der Vertreterversammlung für die betreffende Änderung der Satzung am 17.02.2003 zur Versorgungskasse der ehemaligen Bayernwerk AG VVaG umbenannt; die Satzungsänderung wurde mit Schreiben der BaFin vom 08.08.2007 genehmigt.
Mitglieder der Kasse sind ausschließlich diejenigen Leistungsanwärter, bei denen zum 31.12.1997 bereits eine Mitgliedschaft bestand und deren Mitgliedschaft bis zum Inkrafttreten der geänderten Satzung am 04.07.2000 nicht geendet hat. Die ehemalige RZK EVO wurde zum 31.12.1976 geschlossen. Die Anwartschaften der Versicherten der ehemaligen RZK EVO wurden zum 31.12.1975 als konstante, altersunabhängige Anwartschaften in Höhe des zum damaligen Zeitpunkt erworbenen Besitzstandes festgestellt.
Der Abrechnungsverband 3 umfasst die Anwärter und Leistungsempfänger aus den von der Versorgungskasse Energie VVaG i.L. (VKE) im Rahmen einer Liquidationsversicherung nach § 4 Abs. 4 BetrAVG zum Stichtag 01.10.2023 übernommenen unmittelbaren Versorgungszusagen, § 5 Abs. 2 Buchstabe b bis d der Satzung. Mitglieder der Kasse werden auch ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatten bzw. – nach Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – ehemalige Lebenspartner von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern, für die im Rahmen eines Versorgungsausgleichs eine interne Teilung durchgeführt und ein Anrecht bei der Kasse begründet wird.
Seit den Kassenschließungen ist ein kontinuierlicher Rückgang der Versichertenanzahl sowie eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen Anwärtern und Leistungsempfängern zu Gunsten der Leistungsempfänger in den Abrechnungsverbänden zu verzeichnen.
Die VK BAG hat kein eigenes Personal, die Organe der Kasse sind satzungsgemäß besetzt und Bevollmächtigte wurden bestellt. Zur Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs hat die VK BAG Geschäftsbesorgungsverträge mit der E.ON SE (Asset Management und Corporate Audit) und der Energie-Pensions-Management GmbH (EPM) (alle Verwaltungs- und Dienstleistungsfunktionen) abgeschlossen.
Ihren Geschäftsbetrieb übt die Kasse durch Mitarbeiter der Geschäftsbesorger EPM und E.ON SE in deren Geschäftsräumen in Hannover und Essen aus.
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