Whistleblowing

Die Energie-Pensions-Management GmbH (EPM) erbringt als Teil der E.ON-Gruppe Serviceleistungen in allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung und dem kaufmännischen Management von Pensionseinrichtungen.

Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es bei E.ON eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Diese Meldekanäle stehen nicht nur den Mitarbeitern von E.ON, sondern auch den Geschäftspartnern von EPM, unseren Mitarbeitern und sonstigen Dritten offen, die vertrauliche Informationen übermitteln möchten.

Über die Hotline oder die Website können Sie mögliche Fälle von Fehlverhalten melden, einschließlich Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzung sowie Verstößen gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln und Datenschutzgesetze oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Hinweisgeberkanäle nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft vorgesehen sind. Bitte wenden Sie sich je nach Ihrem Anliegen entweder an die Kundenhotline von E.ON oder kontaktieren Sie uns über die Supportkanäle von EPM.

Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Website der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link: https://www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.

Sie finden die E.ON-Verfahrensordnung hier: https://www.eon.com/de/ueber-uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html

Menü